SV Tannheim e.V.

... herzlich willkommen

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Startseite - Anmeldung - Beitragsordnung

Beitragsordnung

Beitragsordnung des SV Tannheim (gemäß § 6 Vereinssatzung)

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur
    Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie sind Bestandteil der Beitrittserklärung.
  2. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
    Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01.07. eines jedes Jahres in Kraft,
    in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß
    einen anderen Termin festsetzen.
  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:

    Beitragsklasse

    Mitgliederart

    Beitragshöhe Euro
    1 Erwachsene ab 18 Jahre aktiv 36,00
    2 Erwachsene ab 18 Jahre passiv 21,00
    3 Jugendliche von 16 bis 17 Jahre 24,00
    4 Schüler bis einschließlich 15 Jahre 21,00
    5
    Schüler bis einschließlich 15 Jahre
    ab 3 Personen aus diesem Alterskreis
    18,00
    6

    Ehegatten
    Ehemann
    Ehefrau

    36,00
    18,00
    7

    Familienbeitrag
    Ehegatten ab 2 Schüler bzw. Jugendliche
    bis 17 Jahre
    78,00

    8 Vater oder Mutter und Kind bis 5 Jahre 36,00
    9
    Rentner
           männlich ab 63 Jahre, weiblich ab 60 Jahre
    18,00
    10
    Behinderte
           auf Antrag; GdB ab 50 %
    18,00
    11
    Frührentner
           auf Antrag
    18,00
    12 Ehrenmitglieder 0,00
    13

    Aktive Schiedsrichter, die von Verbandsseite gefordert werden und unter Androhung einer Geldstrafe vom Verein gestellt werden müssen 0,00

    Für die Beitragsklassen 3 - 13 (Sonderbeiträge) wird kein Unterschied zwischen
    Aktiven und passiven Mitgliedern vorgenommen.
    Für Alleinerziehende Elternteile gilt als Beitragshöchstgrenze der Familienbeitrag.
  4. In dem Mitgliedsbeitrag ist eine Sportversicherung des Württembergischen
    Landessportbund (WLSB) enthalten.
  5. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV
    zum 01.02. jedes Jahres.
    Beitragskonto des Vereins:
      Raiffeisenbank Illertal / Tannheim
      BLZ 65462231; Konto-Nr. 50392000
  6. Barzahler entrichten ihre Mitgliedsbeiträge bis spätestens 01.02. jedes Jahres.
  7. Bei Vereinseintritt bis zum 31.12. ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01.01. der halbe
    Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  8. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss beim
    Schatzmeister bis zum 31.03. schriftlich erklärt werden.
  9. Für zusätzliche Sportangebote ( z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.
  10. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der
    Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
  11. Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25.09.2001 in Kraft.
 

wappen.gif

Jugend Fussballcamp

Jugend-Fussballcamp in Tannheim
27. Juli bis 29. Juli 2012

weitere Infos / Anmeldung hier ...

FUNKEN 2012

In diesem Jahr veranstaltet die Jugendfussball-Abteilung den Funken

Weitere Informationen hier ...

Login