Beitragsordnung des SV Tannheim (gemäß § 6 Vereinssatzung)
- Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur
Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie sind Bestandteil der Beitrittserklärung. - Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 01.07. eines jedes Jahres in Kraft,
in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß
einen anderen Termin festsetzen. - Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:
Für die Beitragsklassen 3 - 13 (Sonderbeiträge) wird kein Unterschied zwischenBeitragsklasse Mitgliederart
Beitragshöhe Euro 1 Erwachsene ab 18 Jahre aktiv 36,00 2 Erwachsene ab 18 Jahre passiv 21,00 3 Jugendliche von 16 bis 17 Jahre 24,00 4 Schüler bis einschließlich 15 Jahre 21,00 5 Schüler bis einschließlich 15 Jahre
ab 3 Personen aus diesem Alterskreis18,00 6 Ehegatten
Ehemann
Ehefrau
36,00
18,007 Familienbeitrag
Ehegatten ab 2 Schüler bzw. Jugendliche
bis 17 Jahre78,00 8 Vater oder Mutter und Kind bis 5 Jahre 36,00 9 Rentner
männlich ab 63 Jahre, weiblich ab 60 Jahre18,00 10 Behinderte
auf Antrag; GdB ab 50 %18,00 11 Frührentner
auf Antrag18,00 12 Ehrenmitglieder 0,00 13 Aktive Schiedsrichter, die von Verbandsseite gefordert werden und unter Androhung einer Geldstrafe vom Verein gestellt werden müssen 0,00
Aktiven und passiven Mitgliedern vorgenommen.
Für Alleinerziehende Elternteile gilt als Beitragshöchstgrenze der Familienbeitrag. - In dem Mitgliedsbeitrag ist eine Sportversicherung des Württembergischen
Landessportbund (WLSB) enthalten. - Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV
zum 01.02. jedes Jahres.
Beitragskonto des Vereins:
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Raiffeisenbank Illertal / Tannheim
BLZ 65462231; Konto-Nr. 50392000 - Barzahler entrichten ihre Mitgliedsbeiträge bis spätestens 01.02. jedes Jahres.
- Bei Vereinseintritt bis zum 31.12. ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01.01. der halbe
Mitgliedsbeitrag zu entrichten. - Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss beim
Schatzmeister bis zum 31.03. schriftlich erklärt werden. - Für zusätzliche Sportangebote ( z.B. Sportkurse) gelten gesonderte Gebühren.
- Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch EDV. Die personengeschützten Daten der
Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. - Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25.09.2001 in Kraft.



